Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
  Der Marienhofskandal
 

Im September 2005 wurde bekannt, dass die Inititative Neue Soziale  Marktwirtschaft im Jahr 2002 für 58670 Euro in sieben Folgen der ARD-Serie Marienhof ihre Botschaften platzieren ließ - im Volksmund "Schleichwerbung" genannt.

Sowohl die NachDenkSeiten als auch LobbyControl haben diesen Skandal aufgegriffen, bewertet und ihre Einschätzungen auf ihren Seiten veröffentlicht.

Es gibt ein Schnittprotokoll, auf dem ersichtlich wird, wie genau die Sendeinhalte programmatisch durch die INSM verändert wurden.

Worum geht es im Detail?
Es geht um Szenen, deren Dialogthemen die Meinung der Inititative Neue Soziale Marktwirtschaft wieder geben. Die Themen der Szenen sind:

  • Zeitarbeit

  • Schule

  • Steuern und Abgaben runter


LobbyControl hat in einer fünfseitigen Analyse, auf Basis der Schnittprotokolle, den gesendeten Inhalt mit den damals aktuellen Themen der Initiative und der politischen Diskurse in Deutschland in Zusammenhang gebracht.
(Vgl.: www.lobbycontrol.de/blog/download/insm-marienhof-bewertung.pdf)


Als abschließendes Fazit ihrer Analyse trifft LobbyControl die Aussagen (Zitat S. 5):

  • Entgegen der Darstellung der INSM vermitteln die Marienhof-Szenen deutlich interessegeleitete Botschaften und klare Arbeitgeber-Positionen. Insbesondere beim Thema "Steuern und Abgaben runter" versucht die INSM von der Kernbotschaft abzulenken, indem sie behauptet, es ginge um Schwarzarbeit oder die Unterscheidung Brutto-Netto.

  • Die Analyse weiterer Aktivitäten der Initiative 2002 und danach zeigt, dass die in Marienhof platzierten Themen politische Botschaften transportieren und Themen fortführen, die die INSM auch mit anderen Kommuniktationsinstrumenten beworben hat. Die Ananlyse macht deutlich, dass die Schleichwerbung im Marienhof keine neutrale Information war, sondern klar in die Abeitgeber-PR der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft eingebunden war.

  • Die Inititative Neue Soziale Marktwirtschaft und die an der Schleichwerbung beteiligten Agenturen und Produktionsfirmen haben damit den Rundfunkstaatsvertrag verletzt, der Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art für unzulässig erklärt. Zugleich missachteten sie professionelle Standards der Öffentlichkeitsarbeit wie den europäischen Code Lisbonne.

 
 
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